AEB
Stand: 10.06.2025
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Waren und Dienstleistungen durch die Hermann Reckers GmbH & Co. KG (nachfolgend „Käufer“) bei Lieferanten oder Dienstleistern (nachfolgend „Lieferant“).
(2) Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur gegenüber Lieferanten im Sinne des § 310 BGB, also nicht, wenn die Bestellung bei dem Lieferanten weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher gem. § 13 BGB).
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw unsere schriftliche Bestätigung maßgebend
§ 2 Bestellung und Auftragsbestätigung
(1) Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine fristgerechte Bestätigung, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer und des Lieferdatums zu stellen. Sie sind nach Lieferung bzw. Leistungserbringung zuzustellen.
(3) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto, gerechnet ab Wareneingang bzw. Abnahme und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung.
§ 4 Lieferung, Ausführung von Leistungen und Verzug
(1) Die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermine sind verbindlich.
(2) Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen.
(3) Bei drohendem Verzug hat der Lieferant den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
(4) Im Verzugsfall stehen dem Käufer gesetzliche Ansprüche zu, insbesondere auf Schadensersatz und Rücktritt.
§ 5 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware am Erfüllungsort (Lieferadresse des Käufers) auf den Käufer über.
(2) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden.
§ 6 Gewährleistung und Mängelanzeige
(1) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht anders gesetzlich geregelt.
(3) Gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt und richten sich nach § 11.
§ 7 Produkthaftung und Versicherung
(1) Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme zu unterhalten.
(2) Auf Verlangen ist dem Käufer ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Alle im Zusammenhang mit der Bestellung erhaltenen Informationen, insbesondere technische und geschäftliche Daten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach Erfüllung des Vertrages.
(2) An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behält der Käufer sein Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an den Käufer zurückzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.
§ 9 Schutzrechte Dritter
(1) Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Verwendung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Käufer von allen daraus resultierenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für diese Einkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Käufers in 48432 Rheine (Deutschland).
(3) Der Käufer ist jedoch berechtigt, Klage auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu erheben.
(4) Gesetzlich zwingende Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 11 Schadenersatzansprüche
(1) Der Lieferant haftet für alle Schäden, die dem Käufer infolge von Lieferverzug, mangelhafter Lieferung oder fehlerhafter Ausführung von Dienstleistungen entstehen, gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
(2) Bei mangelhafter Ware umfasst der Ersatz unter anderem:
- Kosten für Prüfung, Sortierung oder Nacharbeit
- Kosten für Rücknahme und Rückruf
- Produktionsausfälle und entgangenen Gewinn
- Haftung gegenüber Dritten wegen Folgeschäden
(3) Bei mangelhaften Dienstleistungen umfasst der Ersatz insbesondere:
- Kosten der Nachbesserung durch Dritte
- Mehraufwände beim Käufer
- Vertragsstrafen aufgrund Fristverzögerung
- Betriebsunterbrechungen
(4) Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Der Lieferant stellt den Käufer im Falle eines Produktfehlers auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder künftig unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
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